Einzigartige Gelegenheit: Bäckerei, Café und Wohnraum zum Übernehmen!

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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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ImmoNr.2023-00209
NutzungsartWohnen
VermarktungsartMiete
ObjektartGastgewerbe
ObjekttypGastronomie und Wohnen
PLZ1150
OrtWien, Rudolfsheim-Fünfhaus
LandÖsterreich
Nutzfläche180 m²
Gesamtfläche180 m²
Gastrofläche130 m²
Plätze Gastraum26
Ablöse350.000 €
Freitext Preis- Bäckerei: 561,66 EUR
- Café: 763,36 EUR
- Wohnung: 647,12 EUR
ImmoNr.2023-00209 NutzungsartWohnen
VermarktungsartMiete ObjektartGastgewerbe
ObjekttypGastronomie und Wohnen PLZ1150
OrtWien, Rudolfsheim-Fünfhaus LandÖsterreich
Nutzfläche180 m² Gesamtfläche180 m²
Gastrofläche130 m² Plätze Gastraum26
Ablöse350.000 € Freitext Preis- Bäckerei: 561,66 EUR
- Café: 763,36 EUR
- Wohnung: 647,12 EUR
Objektbeschreibung: Dies ist Ihre einmalige Chance, diesen umfangreichen Komplex zu erwerben, der eine Bäckerei, ein Café und eine exzellent ausgestattete Wohnung umfasst. Die Bäckerei ist hochprofessionell ausgestattet, wobei der Eigentümer stolze 350.000 EUR in die Einrichtung investiert hat.

Im Keller des Komplexes stehen Ihnen drei zusätzliche Räume zur Verfügung. Hierbei ist ein großer Gefrierschrank für die Lagerung von tiefgekühltem Gebäck sowie ein Raum für die Vorbereitung und Produktion von Gebäck in großen Mengen besonders hervorzuheben. Alle erforderlichen Betriebsgenehmigungen sind bereits vorhanden, darunter auch eine umfassende gastronomische Lizenz, die Ihnen die Möglichkeit bietet, eine vielfältige Speisekarte anzubieten.

Als zusätzliches Highlight bietet eine großzügige Terrasse (15m x 3m) vor dem Café und der Bäckerei reichlich Platz für zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten und eine angenehme Atmosphäre für Ihre Gäste.

Monatliche Miete:

-Bäckerei: 561,66 EUR (einschließlich Keller und zusätzliche Räumlichkeiten)
-Café: 763,36 EUR (einschließlich Bürofläche)
-Wohnung: 647,12 EUR

Potenzieller Jahresumsatz (mindestens):

Bäckerei: 400.000 EUR (bei minimalen Kosten) Café: 250.000 EUR (abhängig von der Führung) Wohnung: 60.000 EUR (bei minimalen Kosten)


Kurzzeitvermietung der Wohnung:

Wohnung mit 52m2, ideal für Kurzzeitvermietungen, in der Nähe von Schönbrunn. Dies ist eine einzigartige Gelegenheit, ein erfolgreiches Geschäft in der Bäckerei- und Café-Branche mit zusätzlichem Einkommen aus der Vermietung der Wohnung zu übernehmen. Für weitere Informationen und Besichtigungen kontaktieren Sie uns bitte.
Energieausweis:
Lage: Beschreibung der Umgebung und der Vorteile dieser Lage:

Schloss Schönbrunn: Das Schloss Schönbrunn, ein UNESCO-Weltkulturerbe, ist eines der bekanntesten Wahrzeichen Wiens und ein wichtiger kultureller und touristischer Anziehungspunkt. Die Nähe zu diesem historischen Schloss zieht sowohl Touristen als auch Einheimische an, was ein großes Potenzial für Ihr Café und Ihre Bäckerei bedeutet.

Verkehrsanbindung: Der 15. Bezirk bietet eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Sie haben einfachen Zugang zu U-Bahn-Stationen, Straßenbahnen und Bussen, was die Anreise für Kunden und Gäste bequem macht.

Einkaufsmöglichkeiten: In der Umgebung finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, die den täglichen Bedarf abdecken. Dies zieht nicht nur Einheimische an, sondern bietet auch die Möglichkeit für Ihren Wohnraum für Kurzzeitvermietung.

Touristisches Interesse: Aufgrund der Nähe zu Schloss Schönbrunn und anderen Sehenswürdigkeiten wie dem Tiergarten Schönbrunn ist die Gegend ein Hotspot für Touristen. Das Café und die Bäckerei könnten von Touristenbesuchen profitieren.
Gastronomische Vielfalt: Die Umgebung bietet eine breite Palette gastronomischer Optionen. Dies schafft Wettbewerb, aber auch die Möglichkeit, sich durch Qualität und Einzigartigkeit zu differenzieren.

Wohngebiet: Die Nähe zu Wohngebieten bedeutet, dass es eine Nachfrage nach Mietwohnungen gibt, insbesondere für Kurzzeitvermietungen. Schönbrunn zieht auch viele Geschäftsreisende an, die nach bequemen Unterkünften suchen.
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Sonstiges: Wir möchten Sie über folgende Punkte informieren:

Warum dürfen wir keine Besichtigungen mehr vereinbaren oder Detailinformationen telefonisch bekannt geben?

Die Erklärung dazu finden Sie hier: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/

Per 13.06.2014 ist eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten

Provisionsanspruch besteht erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes.

Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler)


3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen,

3 % des Kaufpreises bei Kaufobjekten

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wird Ihnen die Immobilie explizit als provisionsfrei angeboten, ist unsere Dienstleistung für Sie als MieterIn bzw. KäuferIn kostenlos.

Unsere Angebote von Objekten sind unverbindlich und freibleibend.

Angaben sind teils vom Eigentümer bzw. Abgeber, daher ohne Gewähr unsererseits.

Wir dürfen gem. § 5 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir als Doppelmakler tätig sind

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