Scheidungsimmobilien – diese Möglichkeiten haben Sie 

Eine Scheidung ist eine emotionale und stressvolle Angelegenheit, die eine große Veränderung im Leben mit sich bringt. Neben den persönlichen Herausforderungen stellt sich oft auch die Frage: Wie geht es mit der gemeinsamen Immobilie weiter? Dieses Thema birgt nicht selten Streitpotenzial und kann zu einer zusätzlichen Belastung in ohnehin schwierigen Zeiten werden. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Ihnen ein erfahrener Immobilienmakler die Situation erleichtern kann. 

Welche Möglichkeiten gibt es?

Paar in Scheidung

Eigentumsübertragung: Ein Partner behält die Immobilie

Im Falle einer Eigentumsübertragung zieht einer der Partner aus, während der andere in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt. Das Haus und alle damit verbundenen Kosten, wie zum Beispiel ein Kredit, werden übertragen.

Der Partner, der das Haus verlässt, wird also ausbezahlt. Sollten Sie Kinder haben, bietet eine Eigentumsübertragung diesen die Möglichkeit, weiterhin im gewohnten Wohnumfeld zu bleiben. 

Realteilung: Beide Partner bleiben wohnen

Sind Sie einverstanden, weiterhin mit Ihrem Expartner in derselben Immobilie zu wohnen, kann ein Umbau der Immobilie vorgenommen werden. Hier wird Ihr Haus in zwei voneinander getrennte Wohnungen umgebaut und durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch rechtlich abgesichert. Bedenken Sie aber, dass es schnell zu Konflikten kommen kann, z. B. wenn einer der Expartner einen neuen Partner hat.

Schenkung: Die Kinder übernehmen die Immobilie

Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung der Immobilie an die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder. Hier kann die Immobilie an sie überschrieben werden, solange sie volljährig sind. Sind sie noch minderjährig, muss das Vormundschaftsgericht der Schenkung zustimmen. Es ist auch möglich, dass ein einzelner Ehepartner seinen Anteil an die Kinder überschreibt. Bedenken Sie bei der Schenkung, dass die Immobilie für Ihr Kind zur Belastung werden kann.

Vermietung: Immobilie behalten, ohne sie selbst zu bewohnen

Eine Vermietung der Immobilie bietet sich an, wenn sie als Vermögensabsicherung in der Zukunft dient oder ein Verkauf nicht rentabel erscheint. Die Gewinne daraus werden auf beide Expartner aufgeteilt. Bedenken Sie, dass sie mit Ihrem Expartner professionell als Vermieter auftreten müssen und es immer wieder Berührungspunkte geben wird – Abstand ist hier nicht möglich. 

Verkauf: Ihr finanzieller Neustart

Der Verkauf einer Immobilie ist schwierig, da viele Erinnerungen mit ihr verbunden sind. Gleichzeitig fällt es Einzelpersonen aber oft schwer, die Kosten für die Immobilie allein zu tragen. Alternative Lösungen lassen sich nicht immer umsetzen, weshalb sich die meisten Paare bei einer Scheidung für den Verkauf entscheiden. Der Verkaufserlös wird auf Sie und Ihren Expartner aufgeteilt.

Was passiert, wenn es zu keiner Einigung kommt? 

Wird keine Lösung gefunden, mit der beide Expartner zufrieden sind, ist nach Abschluss des Trennungsjahres jeder Partner dazu berechtigt, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Wird der Verkauf von einer Partei verweigert, kann die Zustimmung eingeklagt werden. Dann kommt es zu einer Teilungsversteigerung, bei der das Vollstreckungsgericht Ihre Immobilie öffentlich versteigert. Hier wird die Immobilie oft weit unter dem eigentlichen Marktwert verkauft. Eine Teilungsversteigerung bedeutet also hohe finanzielle Einbußen und sollte dringend vermieden werden.

Maklerbeauftragung: Ihr neutraler Partner

Eine Entscheidung über die Immobilie nach einer emotional behafteten Scheidung zu treffen ist nicht leicht. SAQURA Immobilien bietet Ihnen als erfahrener Immobilienmakler Unterstützung in dieser schwierigen Zeit. Dabei finden wir als Außenstehende und ohne Emotionen behaftet eine Lösung, die für Sie als auch für Ihren Partner in Frage kommt. Gemeinsam möchten wir Ihnen kostspielige Fehlentscheidungen ersparen.

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