Das neue Bestellerprinzip: Das sollten Sie jetzt wissen

Das Bestellerprinzip als Novelle des Maklergesetztes in Österreich wurde bereits im Sommer 2022 beschlossen und tritt nun in Kraft. Es soll dem Ungleichgewicht der Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter entgegenwirken und vor allem einkommensschwache Haushalte und junge Menschen unterstützen, um das Wohnen leistbarer zu machen.

Bereits im Jahr 2010 wurde ein Gesetz erlassen, das die Maklerprovision für Mieter begrenzt. Wenn der Mietvertrag länger als drei Jahre dauert oder unbefristet ist, darf dem Mieter maximal eine Provision in Höhe von zwei Bruttomonatsmieten plus Umsatzsteuer berechnet werden. Bei Bestandsmieten unter drei Jahren ist die Provision auf eine Monatsmiete begrenzt.

Wie sieht die neue Regelung aus?

Das neue Prinzip besagt, dass jeder, der ab dem 1. Juli 2023 eine Wohnung mietet, keine Maklerprovision mehr bezahlen muss. Ausgenommen sind jedoch Fälle, in denen der Mieter speziell einen Suchauftrag beim Makler abgibt. Mit dem neuen Bestellerprinzip zahlt derjenige die Provision, der den Immobilienmakler beauftragt hat. Dies gilt nur für den Wohnbereich, während Gewerbeimmobilien und gewerbliche Vermietungen ausgenommen sind.

Der Vermieter von Wohnungen muss somit das Maklerhonorar übernehmen, kann dieses aber normalerweise in seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. Die Höhe der Provision variiert je nach Vertragsdauer und liegt zwischen 1-2 Bruttomonatsmieten. Durch die Einführung des Bestellerprinzips fällt für Mieter die Maklerprovision weg, wenn sie nicht selbst einen Makler beauftragen. Allerdings können Vermieter die Kosten möglicherweise in die Mietpreise „einrechnen“, was zu höheren Mietkosten führen könnte. 

Die Beibehaltung der Doppelmaklertätigkeit wird befürwortet, insbesondere im Hinblick auf den Kauf und Verkauf von Immobilien, welche vom Bestellerprinzip nicht betroffen werden. Somit besteht weiterhin die Möglichkeit für Verkäufer, einen Makler zu beauftragen, welcher dann sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer tätig wird und entsprechende Kosten verursacht.

Vertrauen Sie weiterhin in unsere Kompetenz

Immobilienmakler sind wohl am meisten von der Einführung des Bestellerprinzips betroffen. Vertreter des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (ÖVI) glauben nicht, dass das Bestellerprinzip zu leistbarerem Wohnen beitragen wird. In Deutschland waren die Anfangsauswirkungen ähnlich. Allerdings nahm mit der Zeit die Beauftragung von Maklern wieder stetig zu, da Eigentümer erkannt haben, welche Aufgaben normalerweise von Maklern übernommen wurden und welches Fachwissen diese einbringen.

Wir von SAQURA Immobilien sind gerne bei der Vermietung Ihrer Immobilie in Wien und Umgebung an Ihrer Seite. Von der Exposéerstellung über die Mietersuche bis zur Schlüsselübergabe übernehmen wir alle anfallenden Aufgaben und sorgen so für eine reibungslose Abwicklung. 

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